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Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
Wer verliert die Staatsbürgerschaft?
Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
Wer auf Grund seines Antrages, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern nicht vorher die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bewilligt wurde.
Ebenso verliert die österreichische Staatsbürgerschaft, wer freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates eintritt.
Die Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Einem Staatsbürger ist innerhalb von sechs Jahren, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Verleihung die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er aus Gründen, welche er zu vertreten hat, eine fremde Staatsangehörigkeit beibehalten hat.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2
Günter Nistl E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12594, Fax: 02742/9005-12777
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2
Günter Nistl E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12594, Fax: 02742/9005-12777
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9