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Persönliche Ausweise & Dokumente
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Persönliche Ausweise & Dokumente 
in Niederösterreich 
Ein aufgeschlagenes Buch

Der Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist eine Urkunde, die bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft bereits besitzt. Wie für alle Urkunden gilt auch für den Staatsbürgerschaftsnachweis die Vermutung der Echtheit und Richtigkeit bis zum Beweis des Gegenteiles.

Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde, der Magistrat oder der Staatsbürgerschaftsverband, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.





Erforderliche Unterlagen für die erstmalige Ausstellung bei Volljährigen

  • Meldebestätigung
  • Geburtsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis

falls erforderlich: zusätzlich

  • Heiratsurkunde
  • Nachweis eines akademischen Grades
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Verleihungsbescheid

 

Gebühren:

  • Bundesgebühr (für Antrag und Urkunde)           €        28,60
  • NÖ Landesverwaltungsabgabe                           €        12,45



Erforderliche Unterlagen für die erstmalige Ausstellung bei Kindern

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebestätigung des Kindes
  • amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers (Vertreter des Kindes)

wenn das Kind ehelich geboren wurde und die Ehe aufrecht ist, zusätzlich:

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis jenes Elternteiles, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt

wenn das Kind ehelich geboren wurde und die Ehe nicht mehr aufrecht ist, zusätzlich:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Antragstellers (Inhaber des Sorgerechtes)
  • wenn vorhanden: Scheidungsurkunde (wegen Bestätigung des Sorgerechtes)
  • wenn vorhanden: Sterbeurkunde

wenn das Kind unehelich geboren wurde, zusätzlich:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

 

Hinweis:

Wird der Staatsbürgerschaftsnachweis von einer anderen Person als den Eltern, den Großeltern oder anderen amtsbekannten Familienmitgliedern des Kindes beantragt, ist eine von den gesetzlichen Vertretern des Kindes erteilte Vollmacht vorzuweisen.

Gebühren:

  • Bundesgebühr (für Antrag und Urkunde)            €        28,60
  • NÖ Landesverwaltungsabgabe                            €        12,45  

 





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2


Günter Nistl E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12594, Fax: 02742/9005-12777

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 30.12.2011