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Der Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist eine Urkunde, die bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft bereits besitzt. Wie für alle Urkunden gilt auch für den Staatsbürgerschaftsnachweis die Vermutung der Echtheit und Richtigkeit bis zum Beweis des Gegenteiles.

Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde, der Magistrat oder der Staatsbürgerschaftsverband, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.





Erforderliche Unterlagen für die erstmalige Ausstellung bei Volljährigen

falls erforderlich: zusätzlich

 

Gebühren:

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Erforderliche Unterlagen für die erstmalige Ausstellung bei Kindern

wenn das Kind ehelich geboren wurde und die Ehe aufrecht ist, zusätzlich:

wenn das Kind ehelich geboren wurde und die Ehe nicht mehr aufrecht ist, zusätzlich:

wenn das Kind unehelich geboren wurde, zusätzlich:

 

Hinweis:

Wird der Staatsbürgerschaftsnachweis von einer anderen Person als den Eltern, den Großeltern oder anderen amtsbekannten Familienmitgliedern des Kindes beantragt, ist eine von den gesetzlichen Vertretern des Kindes erteilte Vollmacht vorzuweisen.

Gebühren:

 

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2


Günter Nistl E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12594, Fax: 02742/9005-12777

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

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