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Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Wenn ein/e Österreicher/in eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben will und die österreichische nicht verlieren will, muss diese/r vorher schriftlich um Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen. Erhält man keine Beibehaltungsbewilligung verliert man automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft.
Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird bewilligt werden, wenn diese
- mit einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben des Antragstellers begründet wird und die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben wurde oder
- wegen der vom Antragsteller erbrachten und von ihm noch zu erwartenden Leistungen aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Republik liegt, oder
- im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2
Günter Nistl E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12594, Fax: 02742/9005-12777
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2
Günter Nistl E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12594, Fax: 02742/9005-12777
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

