

Achtung:
Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden.
Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder in jedem Fall ab dem 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten. Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. > mehr
Manche Änderungen können, müssen aber nicht, im Reisepass durchgeführt werden. > mehr
Ab 15.6.2009 werden - auch für Kinder - ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Wie bisher werden bei Kindern unter 12 Jahren die Fingerabdrücke nicht erfasst. > mehr
Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden. > mehr
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. > mehr
Der Notpass wird nur für bestimmte Anlassfälle ausgestellt. > mehr
Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragen. > mehr