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Radfahrbewilligung
Richtlinien
Gemäß § 65 Abs. 1 StVO 1960 muss der Lenker eines Fahrrades mindestens 12 Jahre alt sein.
Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur dann lenken, wenn:
- Sie von einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, beaufsichtigt werden
- Eine behördliche Bewilligung besitzen.
Zuständige Behörde
Antrag
Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Verwenden Sie dafür das vorgesehene Formular.
Voraussetzungen
- Antrag des gesetzlichen Vertreters
- Vollendung des 10. Lebensjahres
- Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften
- Vor Erteilung der Bewilligung muss eine Prüfung abgelegt werden.
In der Regel wird die Vorbereitung für diese Prüfung sowie die Prüfung selbst von den Pflichtschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogrammes abgehalten.
Kosten
€ 4,40
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Links
www.radlland.at
Radl-Land Niederösterreich.
www.achtung.at
Sicherheitsprodukte für Kinder, Erwachsene, Verkehr und Freizeit.
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