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Persönliche Ausweise & Dokumente

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in Niederösterreich

Lenkberechtigung - Verlängerung bei Befristung

Allgemeine Informationen

Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D oder bei körperlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein Duplikatführerschein ausgestellt.

Fristen

Werden die Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Es muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

Bei Fristablauf und Verzicht kann innerhalb von 18 Monaten ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine neue Führerscheinprüfung notwendig wäre.

NEU ab 19. Jänner 2013
Lenkberechtigungen der Klassen C(C1) CE(C1E)  D(D1)  DE(D1E) dürfen nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt werden. Die Frist wird zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung (Erteilung, Verlängerung) berechnet. Bestehende, im Führerschein bereits eingetragen Fristen bleiben unberührt. 

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros in den Bezirkshauptmannschaften oder auf help.gv. unter Lenkberechtigung - Verlängerung bei Befristung.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.




Letzte Änderung dieser Seite: 18.01.2013