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Lenkberechtigung - Verzicht
Allgemeine Informationen
Sie können jederzeit freiwillig auf Ihre Lenkberechtigung oder auf einzelne Klassen der Lenkberechtigung verzichten.
Fristen
Innerhalb von 18 Monaten kann ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden, ohne eine erneute Führerscheinprüfung machen zu müssen. Wird der Antrag nach 18 Monaten gestellt, muss nur die praktische Fahrprüfung absolviert werden - eine Fahrschulausbildung ist nicht mehr notwendig.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros in den Bezirkshauptmannschaften oder auf help.gv. unter Lenkberechtigung - Verzicht.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie
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