Führerschein - Duplikat
Allgemeine Informationen
Ein Duplikatführerschein wird ausgestellt bei:
- Ungültigkeit des alten Führerscheins (Unleserlichkeit, Unkenntlichkeit des Fotos etc.)
- Verlust oder Diebstahl
- Namensänderung auf freiwilliger Basis
- Verlängerung bei Befristung
Seit 1. Jänner 2008 muss eine Namens- und/oder Adressänderung nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Die Namensänderung im Führerschein können Sie freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen. Darüber hinaus wird der Führerschein von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt.
Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es erforderlich sein, Ihren Führerschein auf den richtigen Namen ändern zu lassen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der ausländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes.
Ein Duplikat wird auch ausgestellt, wenn Sie Ihren alten Führerschein gegen einen Scheckkartenführerschein umtauschen wollen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros in den Bezirkshauptmannschaften oder auf help.gv. unter Führerschein - Duplikat.