Ausdehnung der Lenkberechtigung
Allgemeine Information
Den Antrag auf Ausdehnung einer Lenkberechtigung (Führerscheinantrag) müssen Sie bei einer Fahrschule einreichen. Die Fahrschule kann innerhalb Österreichs frei gewählt werden.
Das Verfahren zur Ausdehnung der Lenkberechtigung wird von der Behörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat. Im günstigsten Fall erübrigt sich jedoch der Weg zur Behörde.
Mit der Ausbildung in der Fahrschule (theoretische und praktische) darf frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des für die jeweilige Klasse oder Unterklasse geltenden Mindestalters begonnen werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros in den Bezirkshauptmannschaften oder auf help.gv. unter Lenkberechtigung - Ausdehnung.