Allgemeines zum Führerschein
Mit 19. Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft die zahlreiche Neuerungen für FührerscheinbesitzerInnen und BewerberInnen um eine Lenkberechtigung mit sich bringen.
- Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine für die Klassen AM A1 A2 A B und BE sind künftig auf 15 Jahre befristet.
- Die Klasse AM ersetzt den Mopedausweis
- Der Stufenführerschein für Motorräder wird eingeführt.
- Die Ausbildungsvorschriften wurden geändert.
- Es gibt Neuerungen bei den Führerscheinklassen, Anhängerbestimmungen und der zweiten Ausbildungsphase der Klasse A
- Einheitliche Befristung der Klassen C1/C D1/D C1E/CE D1E/DE mit 5 Jahren (ab dem 60. Lebensjahr 2 Jahre)
ACHTUNG: Seit 1. März 2006 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können - müssen aber nicht - umgetauscht werden. Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig. Voraussetzung ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.
Ärztliche Untersuchungen oder Fahrprüfungen werden anlässlich der Fristverlängerung nicht vorgenommen.
Gleiches gilt für die derzeitigen Mopedausweise, welche ebenfalls bis 18. Jänner 2033 in der bestehenden Form gültig bleiben.
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema "Verkehr".
Für Konkrete Anfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Bürgerbüros in den Bezirkshauptmannschaften zur Verfügung. Informieren Sie Sie auch auf help.gv. über die aktuellen Neuerungen 2013 (Was ist neu im Jahr 2013? )
Interessante Links zu help.gv.at
Klassen und Unterklassen der Lenkberechtigung
Lenkberechtigung für die Klassen C bis F
BMVIT
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Fragen zum Scheckkartenführerschein
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Scheckkartenführerschein.
Europäische Kommission - Verkehr
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU - Richtlinie (91/439/EWG) des EU-Rates.