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Tagesmütter/-väter - Bewilligung von Rechtsträgern
Allgemeine Informationen
Rechtsträger von Tagesmüttern/-vätern sind Organisationen, die Tagesmütter/-väter beschäftigen, vermitteln, aus- und fortbilden. Als Rechtsträger kommen vor allem natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechtes in Betracht. Die Bewilligung erteilt das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, mit Bescheid.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzunge müssen für die Bewilligung sichergestellt sein:
Der Rechtsträger muss
- über eine Mindestanzahl an Fachkräften verfügen,
- die fachliche Aus- und Weiterbildung gewährleisten,
- über die notwendigen, organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingung verfügen,
- über mindestens 12 Tagesmütter/-väter bzw. AnwärterInnen verfügen.
Fristen
keine
Zuständige Stellen
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt
Rechtsgrundlagen
§ 3 Abs. 1 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 in Verbindung mit der NÖ Tagesmütter/-väter-Verordnung
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tagesmütter und Tagesväter
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
Rudolf Flick, Fachbereichsleiter E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16402, Fax: 02742/9005-16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
Rudolf Flick, Fachbereichsleiter E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16402, Fax: 02742/9005-16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14