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Kinderbetreuung


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in Niederösterreich

Tagesmütter/-väter - Bewilligung von Rechtsträgern




Allgemeine Informationen

Rechtsträger von Tagesmüttern/-vätern sind Organisationen, die Tagesmütter/-väter beschäftigen, vermitteln, aus- und fortbilden. Als Rechtsträger kommen vor allem natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechtes in Betracht. Die Bewilligung erteilt das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, mit Bescheid.




Voraussetzungen

Folgende Voraussetzunge müssen für die Bewilligung sichergestellt sein:

Der Rechtsträger muss

  1. über eine Mindestanzahl an Fachkräften verfügen,
  2. die fachliche Aus- und Weiterbildung gewährleisten,
  3. über die notwendigen, organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingung verfügen,
  4. über mindestens 12 Tagesmütter/-väter bzw. AnwärterInnen verfügen.



Fristen

keine




Zuständige Stellen

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt




Rechtsgrundlagen

§ 3 Abs. 1 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 in Verbindung mit der NÖ Tagesmütter/-väter-Verordnung







WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tagesmütter und Tagesväter

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt


Rudolf Flick, Fachbereichsleiter E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16402, Fax: 02742/9005-16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 08.01.2010