Nachmittagsbetreuung an unseren Pflichtschulen - Antrag
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| Beschreibung: | Antragstellung für die Nachmittagsbetreuung an unseren Pflichtschulen |
| Schulen und Gemeinden: | Ermitteln Sie, ob diese Förderung für Ihre Schule grundsätzlich in Frage kommt. Wenn ja, dann rufen Sie das "Aktionsteam Nachmittagsbetreuung" an und vereinbaren einen Termin. Die Einrichtung dieser Nachmittagsbetreuung setzt den Status als "Tagesheimschule" (ganztägige Schulform) voraus. Damit die formalen Voraussetzungen für diese Schulform erfüllt sind, muss der entsprechende Antrag bis 31. März des jeweiligen Jahres beim NÖ Landesschulrat eingereicht werden. Alle weiteren Einzelheiten können auch nach dem 31. März besprochen und entschieden werden - auch die Frage, ob die Nachmittagsbetreuung letztlich eingereicht wird oder nicht. |
| Eltern: | Sprechen Sie am besten direkt mit der Schulleitung, ob und wie viel Bedarf es für eine Nachmittagsbetreuung gibt.
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Das "Aktionsteam Nachmittagsbetreuung" ist unter Tel. 02742/9005-1-9005 für Sie da. | |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9