> > > > > >
Kinderbetreuung


Barrierefreie Version | Sitemap | Kontakt | Hilfe | Schriftgröße: A A A  | ein Druckersymbol
Erweiterte Suche | Suche:
Kinderbetreuung
in Niederösterreich

Nachmittagsbetreuung an unseren Pflichtschulen - Antrag

 

Beschreibung:

Antragstellung für die Nachmittagsbetreuung an unseren Pflichtschulen

Schulen und Gemeinden:

Ermitteln Sie, ob diese Förderung für Ihre Schule grundsätzlich in Frage kommt.

Wenn ja, dann rufen Sie das "Aktionsteam Nachmittagsbetreuung" an und vereinbaren einen Termin.
Das "Aktionsteam Nachmittagsbetreuung" informiert Sie über alle Vorteile und Verpflichtungen bei der Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung an Ihrer Pflichtschule sowie über die für Sie mögliche Förderung.

Die Einrichtung dieser Nachmittagsbetreuung setzt den Status als "Tagesheimschule" (ganztägige Schulform) voraus. Damit die formalen Voraussetzungen für diese Schulform erfüllt sind, muss der entsprechende Antrag bis 31. März des jeweiligen Jahres beim NÖ Landesschulrat eingereicht werden.

Alle weiteren Einzelheiten können auch nach dem 31. März besprochen und entschieden werden - auch die Frage, ob die Nachmittagsbetreuung letztlich eingereicht wird oder nicht.

Eltern:

Sprechen Sie am besten direkt mit der Schulleitung, ob und wie viel Bedarf es für eine Nachmittagsbetreuung gibt.

 

 

Das "Aktionsteam Nachmittagsbetreuung" ist unter Tel. 02742/9005-1-9005 für Sie da.







WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für das Aktionsteam Nachmittagsbetreuung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat


NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 20.11.2007