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Kinderbetreuung
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Kinderbetreuung 
in Niederösterreich 
Ein Kind mit Ski und Skihelm

Kinderstuben - Antrag

 

Beschreibung:

Antragstellung für die Förderung für die Kinderstuben

Formular:

Antragsformulare erhalten Sie bei der unten genannten Trägerorganisation

Voraussetzungen:
  • österreichische Staatsbürger oder Staatsbürger anderer EU- bzw. EWR-Staaten
  • Hauptwohnsitz der Familie in Niederösterreich
  • Einkommensgrenze (wobei die Familiengröße berücksichtigt wird)
  • beide Elternteile müssen berufstätig sein
Notwendige Unterlagen:
  • Meldezettel aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder
  • Geburtsurkunde aller Kinder
  • aktuelle Einkommensnachweise (keine Lohnbestätigungen)
  • Nachweis über Kinderbetreuungsgeld, Pachterlöse, Unterhaltszahlungen (Alimente) oder ähnliche Zahlungen
Besondere Hinweise:

Die Förderung kann für maximal 3 Monate rückwirkend bewilligt werden. Der berechnete Zuschuss wird durch die Trägerorganisation von dem zu leistenden Betreuungsbeitrag abgerechnet.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Jede Änderung in den Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses muss dem Rechtsträgers unverzüglich schriftlich bekannt gegeben werden.

Unrechtsmäßig bezogene Zuschüsse müssen vom Förderungsempfänger dem Rechtsträger unverzüglich rückerstattet werden.

Trägerorganisation:

Diese Organisation berechnet für Sie die Höhe des Zuschusses zum Betreuungsbeitrag:

NÖ Hilfswerk
     Ferstlergasse 4
     3100 St. Pölten
     Tel.: 02742/249-1403







WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Kinderstuben

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, NÖ Familienreferat


NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 27.10.2008