Kinderstuben - Antrag
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Beschreibung: | Antragstellung für die Förderung für die Kinderstuben |
Formular: | Antragsformulare erhalten Sie bei der unten genannten Trägerorganisation |
| Voraussetzungen: |
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| Notwendige Unterlagen: |
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| Besondere Hinweise: | Die Förderung kann für maximal 3 Monate rückwirkend bewilligt werden. Der berechnete Zuschuss wird durch die Trägerorganisation von dem zu leistenden Betreuungsbeitrag abgerechnet. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Jede Änderung in den Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses muss dem Rechtsträgers unverzüglich schriftlich bekannt gegeben werden. Unrechtsmäßig bezogene Zuschüsse müssen vom Förderungsempfänger dem Rechtsträger unverzüglich rückerstattet werden. |
| Trägerorganisation: | Diese Organisation berechnet für Sie die Höhe des Zuschusses zum Betreuungsbeitrag: NÖ Hilfswerk |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, NÖ Familienreferat
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

