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Aktion Ferienbetreuung


Seit Jahren unterstützt das Land Niederösterreich Gemeinden und Vereine, die eine Kinderferienbetreuungsaktion anbieten. Eine Förderung ist dabei bereits ab 1 Woche Kinderbetreuung möglich, so kann zusätzlich zu den Sommerferien den Eltern eine Ferienbetreuungsaktion in den Semester-, Oster- und Weihnachtsferien kostengünstig angeboten werden.

Als Organisator von Ferienbetreuungsaktionen können Gemeinden und Vereine in eigener Verantwortlichkeit für die gesamte Aktion auftreten.

Mit den Eltern der betreuten Kinder muss dabei eine Betreuungsvereinbarung mit folgendem Mindestinhalt abgeschlossen werden:



Die Förderung zur Aktion Ferienbetreuung 

Die Höhe des Förderungsbetrages beträgt höchstens den nicht gedeckten finanziellen Aufwand des Förderungswerbers, maximal jedoch 220 Euro pro Betreuungswoche.

Der Förderungswerber ist verpflichtet, die gewährten Förderungsmittel den Richtlinien entsprechend zu verwenden. Die Abteilung Allgemeine Förderung / NÖ Familienreferat hat die widmungsgemäße Verwendung des Förderbeitrages stichprobenartig zu überprüfen, wobei die Möglichkeit einer zielführenden Einschau vereinbart werden kann.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt grundsätzlich nach Vorlage der Gesamtkostenabrechnung und der Teilnehmerliste.

Wurde der Förderbetrag auf Grund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser über Aufforderung durch das NÖ Familienreferat unverzüglich rückzuerstatten.

Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Kriterien für die Gewährung der Förderung

 

Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragsstellung und Abrechnung finden Sie weiter unten als Download.