
Der Förderungswerber ist verpflichtet, von den Eltern einen höchstens kostendeckenden Betreuungsbeitrag (beinhaltet nicht Verpflegung und Spielmaterial) einzuheben, der folgende Höhe nicht überschreiten darf:
Anzahl der Kinder | Euro/Woche |
|---|---|
| 1. Kind | 43 Euro/Woche |
| 2. Kind derselben Familie | 29 Euro/Woche |
| 3. Kind derselben Familie sowie für jedes weitere Kind | 14 Euro/Woche |
Der Elternbeitrag darf jedoch auch folgende Höhe nicht unterschreiten:
| Anzahl der Kinder | Euro/Woche |
|---|---|
| 1. Kind | 21 Euro/Woche |
| 2. Kind derselben Familie | 14 Euro/Woche |
| 3. Kind derselben Familie sowie für jedes weitere Kind | 7 Euro/Woche |