Lehrlinge
Allgemeine Voraussetzungen für Förderungen im Rahmen der NÖ Lehrlingsförderung:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Österreichische bzw. Staatsbürgerschaft eines EWR- Mitgliedstaates
- unselbständig erwerbstätig bzw. Bezieher/In von Leistungen des AMS (Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe) oder einer Pension aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit.
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Fahrten zur Berufsschule, Beihilfe
Für Lehrlinge kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt. mehr
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Lehre mit Matura
Die Förderung "Lehre mit Matura“ erstattet Lehrlingen die Kosten des Kurses zur Berufsreifeprüfung bei anerkannten Bildungsträgern bis zu einem Betrag von € 4.000,--. mehr
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Lehrlings-Pendlerhilfe
Lehrlinge, die täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendeln, können eine Pendlerhilfe erhalten. Mindestentfernung 3 Km. mehr
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Lehrlingsbeihilfe
Lehrlinge können einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung erhalten, dass das anrechenbare Familieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. mehr
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Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge, die auf Grund des Ausbildungsortes gezwungen sind, in einem Heim oder einer Privatunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen, können einen monatlichen Zuschuss erhalten. mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung
Josef Waygand E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11226, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

