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Jugend


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Jugend
in Niederösterreich

Unser Angebot

Heimerziehung ist für uns ein Hilfsangebot unter anderen

  • vorübergehend
  • familienergänzend
  • persönlichkeitsfördernd und
  • individuell.

Junge Menschen sollen in ihrer Gesamtpersönlichkeit gestärkt und mit ihren Eltern so begleitet werden, dass sie als Familie die Zukunft wieder in Eigenverantwortung bewältigen können.

Unsere pädagogische Arbeit basiert auf de neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. So können wir den Bedürfnissen und Anforderungen der jungen Menschen sowie deren Familien gerecht werden.


Wir betreuen junge Menschen

  • in schwierigen familiären Krisensituationen
  • die psychischer und/oder psychischer Gewalt ausgesetzt sind
  • deren Bedürfnisse in ihren Familien vernachlässigt werden
  • die in ihrer Entwicklung gefährdet sind
  • die Aufgrund von Behinderungen spezieller Förderung bedürfen.

Wir bieten Kindern- und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen (z.B. Eltern, Großeltern) ein vielfältiges zugleich stark differenziertes Angebot

 Die Arbeitsfelder der NÖ Landesjugendheime umfassen derzeit:

  • die stationäre Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern bis zum 6. Lebensjahr
  • die stationäre Betreuung von Schulkindern bis zum Ende der Schulpflicht
  • die stationäre Betreuung von Jugendlichen
  • die teilstationäre Betreuung von Schulkindern bis zum Ende der Schulpflicht
  • die stationäre Unterbringung zu Ausbildungszwecken im Rahmen des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes und des NÖ Sozialhilfegesetzes
  • die teilstationäre Unterbringung zu Ausbildungszwecken im Rahmen des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes und NÖ Sozialhilfegesetzes
  • die teilstationäre und stationäre Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Arbeitstrainingsprojekten in Kooperation mit der Jugendwohlfahrt und dem Arbeitsmarktservice (BVK, Aufwind, ...)
  • betreutes Wohnen
  • Nachbetreuung
  • die stationäre Betreuung von minderjährigen Müttern mit Säuglingen und/oder Kleinkindern
  • die Krisenunterbringung von Säuglingen, Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen im Rahmen des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes
  • die Krisenunterbringung von Angehörigen mit Kleinkindern im Rahmen des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes/NÖ Sozialhilfegesetz (Minderjährige und Erwachsene).
  • die stationäre Betreuung von Säuglingen, Kleinkindern, Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Rahmen der Behindertenhilfe
  • die stationäre und teilstationäre Betreuung zur psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen des Jugendwohlfahrtsgesetzes
  • die stationäre Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Fremden.

Wir fördern und begleiten bei der

  • Entfaltung der Persönlichkeit
  • sozialen Entwicklung
  • schulischen und beruflichen Ausbildung
  • praktischen Lebensbewältigung.



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die NÖ Landesjugendheime

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime


E-Mail: post.gs7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 16378 oder 16392, Fax: 02742/9005- 16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 09.08.2007