
der Jugendwohlfahrt in NÖ > mehr
Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt dürfen privatrechtliche Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt besorgen, wenn ihre Eignung mit Bescheid festgestellt ist. > mehr
Folgende Umstände sind meldepflichtig: > mehr
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Kinder- und Jugendheime sowie sonstige Einrichtungen benötigen eine Bewilligung. > mehr
Informationen zur pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt > mehr