Familien die Zwillinge, Drillinge, etc. auf die Welt gebracht haben, erhalten eine Förderung des Landes.
Die Förderung beträgt:
- für Zwillinge: 500 Euro
- für Drillinge: 1000 Euro
- für Vierlinge: 1500 Euro
und für jedes weitere Kind erhöht sich der Förderbetrag um 500 Euro.
Voraussetzung ist:
- ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich,
- die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates,
- ein Geburtsdatum ab dem 1.1.2004.