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Geburt


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Geburt
in Niederösterreich

Wichtige Erledigungen vor der Geburt

Bereits vor der Geburt sind eine Reihe von Behördengängen und Erledigungen erforderlich:

  • Meldung an den Dienstgeber (Kündigungsschutz, Mutterschutz)
  • Schutzfrist dauert 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes
  • Anforderung des Mutter-Kind-Passes vom Frauenarzt bzw. praktischen Arzt
  • Beantragung des Wochengeldes, wird in der Schutzfrist gezahlt
    • Antrag wird an die zuständige Krankenkasse gestellt mit folgenden Unterlagen:
      • Bestätigung des Arztes über den voraussichtlichen Geburtstermin
      • Arbeits- und Entgeltbestätigung auf einem Vordruck der Krankenkasse
      • Mutter-Kind-Pass

 

Weiters ein Tipp zur Vorbereitung auf das Baby:




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Behördenwege bei der Geburt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat


NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 25.10.2011