Wichtige Erledigungen vor der Geburt

Bereits vor der Geburt sind eine Reihe von Behördengängen und Erledigungen erforderlich:

  • Meldung an den Dienstgeber (Kündigungsschutz, Mutterschutz)
  • Schutzfrist dauert 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes
  • Anforderung des Mutter-Kind-Passes vom Frauenarzt bzw. praktischen Arzt
  • Beantragung des Wochengeldes, wird in der Schutzfrist gezahlt
    • Antrag wird an die zuständige Krankenkasse gestellt mit folgenden Unterlagen:
      • Bestätigung des Arztes über den voraussichtlichen Geburtstermin
      • Arbeits- und Entgeltbestätigung auf einem Vordruck der Krankenkasse
      • Mutter-Kind-Pass

 


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Ihre Kontaktstelle des Landes für die Behördenwege bei der Geburt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Familien und Generationen (F3)
Landhausplatz 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13334
Fax: 02742/9005-13585
Letzte Änderung dieser Seite: 16.9.2021
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