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Geburt


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Geburt
in Niederösterreich

Wichtige Erledigungen nach der Geburt

Nach der Geburt müssen einige Behördengängen und Erledigungen durchgeführt werden:

  • Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt (Gemeindeamt) gemeldet werden (in den meisten Fällen erfolgt dies direkt durch das Krankenhaus bzw. von der Hebamme)
  • Geburtsurkunde beim Standesamt (Gemeindeamt) beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Geburtsort des Kindes.
    • Benötigte Unterlagen:
      • Geburtsurkunden der Eltern
      • Heiratsurkunde der Eltern
      • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
      • Meldezettel der Eltern
  • Meldung des Babys am Wohnort beim Gemeindeamt
    • Benötigte Unterlagen:
      • Geburtsurkunde des Kindes
      • ausgefüllter Meldezettel (am Gemeindeamt erhältlich)
  • Meldung bei der Sozialversicherung der Mutter oder des Vaters

Neu seit 1.1.2008: Der Bund sowie das Land Niederösterreich heben für jene Dokumente, die im Zusammenhang mit der Geburt anfallen, keine Verwaltungsabgaben mehr ein. Voraussetzung: die Dokumente werden innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt ausgestellt. Diese Regelung gilt auch für Geburten vor dem 1.1.2008, sofern die Antragstellung innerhalb von 2 Jahren erfolgt. Eine Neuausstellung nach Verlust oder Diebstahl ist nicht gebührenbefreit.

Die diesbezügliche Information des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie unten als Download


Weiters können folgende hilfreiche Erledigungen vorgenommen werden:

  • NÖ Familienpass beantragen
  • Familienbeihilfe beim Finanzamt beantragen.
    • Benötigte Unterlagen:
      • Formular Beihilfe 1 (beim Finanzamt erhältlich)
      • Geburtsurkunde des Kindes
      • Meldebestätigung des Kindes und der Eltern
  • Kinderbetreuungsgeldes beantragen: bei der Krankenversicherung bzw. Gebietskrankenkasse.
    • Voraussetzungen:
      • gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
      • Anspruch auf Familienbeihilfe
      • maximaler Zuverdienst: 60% der Einkünfte im Jahr vor der Geburt ohne Kinderbetreuungsgeld-Bezug, mindestens jedoch 16.200 Euro (brutto) pro Jahr, bei der einkommensabhängigen Variante 12 + 2 max. 5.800 Euro
  • Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragen: für alleinstehende Elternteile oder Paare mit keinem oder nur sehr geringem Einkommen
  • Reisepass beim Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft beantragen. NEU: Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Kindermiteintragungen sind seit Mitte Juni 2009 nicht mehr möglich. Für jedes Kind muss daher ein eigener Reisepass beantragt werden.
    • Benötigte Unterlagen:
      • ausgefülltes Antragsformular
      • Meldezettel
      • Reisepass
      • Geburtsurkunde des Kindes



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Behördenwege bei der Geburt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat


NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 20.10.2011