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Wichtige Erledigungen nach der Geburt
Nach der Geburt müssen einige Behördengängen und Erledigungen durchgeführt werden:
- Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt (Gemeindeamt) gemeldet werden (in den meisten Fällen erfolgt dies direkt durch das Krankenhaus bzw. von der Hebamme)
- Geburtsurkunde beim Standesamt (Gemeindeamt) beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Geburtsort des Kindes.
- Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- Meldezettel der Eltern
- Meldung des Babys am Wohnort beim Gemeindeamt
- Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllter Meldezettel (am Gemeindeamt erhältlich)
- Meldung bei der Sozialversicherung der Mutter oder des Vaters
Neu seit 1.1.2008: Der Bund sowie das Land Niederösterreich heben für jene Dokumente, die im Zusammenhang mit der Geburt anfallen, keine Verwaltungsabgaben mehr ein. Voraussetzung: die Dokumente werden innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt ausgestellt. Diese Regelung gilt auch für Geburten vor dem 1.1.2008, sofern die Antragstellung innerhalb von 2 Jahren erfolgt. Eine Neuausstellung nach Verlust oder Diebstahl ist nicht gebührenbefreit.
Die diesbezügliche Information des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie unten als Download.
Weiters können folgende hilfreiche Erledigungen vorgenommen werden:
- NÖ Familienpass beantragen
- Familienbeihilfe beim Finanzamt beantragen.
- Benötigte Unterlagen:
- Formular Beihilfe 1 (beim Finanzamt erhältlich)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebestätigung des Kindes und der Eltern
- Kinderbetreuungsgeldes beantragen: bei der Krankenversicherung bzw. Gebietskrankenkasse.
- Voraussetzungen:
- gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- Anspruch auf Familienbeihilfe
- maximaler Zuverdienst: 60% der Einkünfte im Jahr vor der Geburt ohne Kinderbetreuungsgeld-Bezug, mindestens jedoch 16.200 Euro (brutto) pro Jahr, bei der einkommensabhängigen Variante 12 + 2 max. 5.800 Euro
- Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragen: für alleinstehende Elternteile oder Paare mit keinem oder nur sehr geringem Einkommen
- Reisepass beim Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft beantragen. NEU: Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Kindermiteintragungen sind seit Mitte Juni 2009 nicht mehr möglich. Für jedes Kind muss daher ein eigener Reisepass beantragt werden.
- Benötigte Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Meldezettel
- Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Behördenwege bei der Geburt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9