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Geburt
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Geburt 
in Niederösterreich 
Ein Neugeborenes am Wickeltisch

Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von FAQ’s (frequently asked questions) zu dem von Ihnen gewählten Thema. Die Fragen sind untereinander mit einem kleinen Symbol gelistet. Um nähere Informationen zur entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechend Link. Sie werden dann automatisch zur Antwort auf die entsprechende Frage innerhalb der Seite weitergeleitet.

Was versteht man unter anonymer Geburt?

Bei der Anmeldung im Krankenhaus müssen Sie weder Ihren Namen bekannt geben noch sonstige Angaben zu Ihrer Person machen. Sie brauchen keinen Ausweis zu zeigen. Sie machen sich durch die anonyme Geburt im Krankenhaus in keiner Weise strafbar. Sie müssen auch in Zukunft keinesfalls mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.




Was bedeutet anonyme Geburt für Ihr Kind?

Nach der anonymen Geburt übernimmt die Bezirksverwaltungsbehörde die Verantwortung für Ihr Kind und sucht aus dem Kreis der Adoptivwerber eine geeignete Familie für Ihr Kind aus, um es möglichst rasch (nach einigen Tagen) in deren Pflege übergeben zu können.




Wie lange können Sie Ihre Meinung ändern?

Sie haben ab der Geburt innerhalb von acht Wochen die Möglichkeit, Ihren Entschluss zu ändern. Wollen Sie Ihren Entschluss rückgängig machen, wenden Sie sich bitte an die für das Krankenhaus örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.




Welche Schritte folgen, wenn Sie bei Ihrer Entscheidung bleiben?

Bleiben Sie bei Ihrer Entscheidung für die anonyme Geburt, so werden von der Bezirksverwaltungsbehörde - erst nach Ablauf von acht Wochen - mit den Adoptivwerbern die ersten Schritte zur Adoptionsabwicklung eingeleitet. Der Adoptionsvertrag wird zwischen dem Kind, vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger, und den Adoptiveltern vor dem zuständigen Bezirksgericht geschlossen.




Was bedeutet die Freigabe zur Adoption?

Die Freigabe zur Adoption bedeutet für Sie:

  • Sie lernen die Adoptiveltern nicht kennen.
  • Sie haben kein Besuchsrecht.
  • Sie haben keine Rechte über das Kind, aber auch keine Pflichten.



Was kostet die anonyme Geburt?

Ihnen erwachsen durch die anonyme Geburt keine Kosten!




Was ist für Ihr Kind noch wichtig?

Jedes Kind will über seine leiblichen Eltern und seine Familie später einmal Bescheid wissen. Auch Ihr Kind wird einmal Fragen stellen, die niemand außer Ihnen beantworten kann (Fragen über die leibliche Mutter, die Familie, Aussehen, Lebensumstände, Vorlieben, Geschwister, Vater).

Adoptivkinder wollen auch etwas über die Beweggründe erfahren, welche die Mutter zur anonymen Geburt und zur Freigabe zur Adoption bewogen haben.

Wir bitten Sie daher, Ihrem Kind die Möglichkeit zu geben, diese Fragen beantwortet zu bekommen.
Sie können daher alles, was Ihnen dazu wichtig ist - und Sie Ihrem Kind mitteilen bzw. mitgeben wollen - in Form von persönlichen Zeilen bzw. von Andenken bei der zentralen Adoptionsstelle hinterlegen.




Gibt es Alternativen?

Sie könnten Ihren Namen bekannt geben und Ihr Kind trotzdem zur Adoption frei geben. In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit die Adoptiveltern persönlich kennen zu lernen.

Sie könnten sich auch für eine Pflegeplatzunterbringung entscheiden, das bedeutet: Pflegeeltern sind Eltern auf Zeit, eine Rückführung zur leiblichen Mutter ist möglich.

Sie hätten das Recht auf persönlichen Kontakt zu Ihrem Kind, sind aber auch unterhaltspflichtig.

Sie könnten Ihr Kind auch behalten. Die MitarbeiterInnen der NÖ Jugendwohlfahrt beraten und unterstützen Mädchen und Frauen, die ihr Kind behalten möchten bei allen sozialen und wirtschaftlichen Problemen und informieren über die Mutter-Kind-Einrichtungen und andere Unterstützungsmöglichkeiten.

In einer Mutter-Kind-Einrichtung können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind leben und erhalten Unterstützung bei der Pflege Ihres Kindes.

Sie können sich auch dafür entscheiden, gemeinsam mit Ihrem Kind zu Hause zu wohnen. Als zusätzliches Angebot der Jugendwohlfahrt gibt es die Möglichkeit, dass eine mobile Krankenschwester Ihnen zu Hause Unterstützung bei der Pflege Ihres Kindes gibt.




Wo ist eine anonyme Geburt möglich?

Anonyme Geburt ist in allen Geburtsabteilungen der NÖ Landeskliniken möglich.




Wo erhalte ich weitere Auskünfte?

Unterstützung und Beratung finden Sie bei den Bezirksverwaltungsbehörden und allen NÖ Krankenanstalten. Speziell für Frauen und Mädchen, die sich zur anonymen Geburt entschlossen haben, wurde bei der NÖ Landesregierung eine zentrale Adoptionsstelle eingerichtet. Ihre Interessen und Fragen werden streng vertraulich behandelt.


Zentrale Adoptionsstelle für "Anonyme Geburt"
Mag. (FH) Andrea Rathgeb
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Tel. Nr.: 02742/9005-16431
Fax Nr.: 02742/9005-16120
E-Mail: post.gs6@noel.gv.at





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Anonyme Geburt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt


Mag. (FH) Andrea Rathgeb E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16431, Fax: 02742/9005-16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

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Letzte Änderung dieser Seite: 06.11.2008