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in Niederösterreich

Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von FAQ’s (frequently asked questions) zu dem von Ihnen gewählten Thema. Die Fragen sind untereinander mit einem kleinen Symbol gelistet. Um nähere Informationen zur entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechend Link. Sie werden dann automatisch zur Antwort auf die entsprechende Frage innerhalb der Seite weitergeleitet.

Was ist die Pensionsversicherung für Pflegeeltern?

Die Pensionsversicherung für Pflegeeltern ist eine freiwillige Weiter- und/oder Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Ihr Antrag wird von uns an Ihren zuständigen Pensionsversicherungsträger zur Prüfung der Versicherungszeiten weitergeleitet. Waren Sie bisher noch nie versichert, ist die Pensionsversicherungsanstalt zuständig. Der Pensionsversicherungsträger wickelt mit uns gemeinsam die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zur Weiter- und Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ab. Sie erhalten anschließend von uns eine Mitteilung über die Höhe des von uns geleisteten Pensionsbeitrages. Der vom Land NÖ geleistete Pensionsbeitrag beträgt höchstens € 250,-- pro Monat. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von € 940,-- (14mal jährlich).

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Ab wann wird die Pensionsversicherung für Pflegeeltern geleistet?

Die Pensionsversicherung für Pflegeeltern wird ab Jänner des Jahres geleistet, in dem Sie den Antrag stellen, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, ab dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

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Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Pensionsversicherung für Pflegeeltern erfüllen?

  • Sie leben mit zumindest einem Pflegekind im gemeinsamen Haushalt in NÖ.
  • Sie sind der haushaltsführende Pflegeelternteil.
  • Sie oder Ihr Ehegatte sind mit dem Pflegekind weder verwandt noch verschwägert (bis zum dritten Grad).
  • Sie beziehen noch keine eigene Pension oder Pensionsvorschuss.
  • Ihr Einkommen beträgt höchstens monatlich € 940,-- brutto (14mal jährlich).
  • Sie nehmen das Weiterbildungsangebot des Landes NÖ im Ausmaß von mindestens zwei Tagen pro Jahr in Anspruch.
  • Sie nehmen pro Jahr an mindestens fünf Abendveranstaltungen einer Pflegeelternrunde teil.

Beachten Sie, dass Sie für die Pflege und Erziehung eines Kleinkindes bis zum vollendeten vierten Lebensjahr bereits einen Pensionsbeitrag vom Bund erhalten (Kindererziehungszeit). Dieser entspricht einem Einkommen von brutto € 1.350,-- monatlich. Eine zusätzliche Pensionsversicherung für Pflegeeltern durch das Land NÖ ist daher in dieser Zeit nicht möglich.

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Wer bietet Weiterbildung und Pflegeelternrunden an?

Die Weiterbildungsveranstaltungen und Pflegeelternrunden werden regional in Niederösterreich angeboten und können kostenlos in Anspruch genommen werden. Liegen genügend Anmeldungen vor, wird auch die Kinderbetreuung während der Weiterbildungsveranstaltungen kostenlos angeboten. Über die besuchten Weiterbildungsveranstaltungen und Pflegeelternrunden erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Mit der Durchführung dieser Veranstaltungen ist die Interessensgemeinschaft NÖ Pflege- und Adoptiveltern, der Sie am Ende eines Jahres auch die Teilnahmebestätigungen übermitteln müssen, beauftragt.

Hinweis: Die Weiterbildungsveranstaltungen und Pflegeelternrunden können kostenlos in Anspruch genommen werden, auch wenn die Pensionsversicherung für Pflegeeltern für Sie nicht in Frage kommt.

Kontaktadresse:
Verein "Peter PAN - Pflege und Adoption in NÖ"
Albrechtsgasse 26 - 28/EG
3430 Tulln
Tel. Nr. und Fax Nr.: 02272/67122
http://www.peter-pan.at/
office@peter-pan.at

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Wo können Sie die Pensionsversicherung für Pflegeeltern beantragen?

Treffen die angeführten Voraussetzungen zu, senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen nachfolgend angeführten Formulare

Antrag auf Weiter(Selbst)versicherung in der Pensionsversicherung

Vollmacht

an uns zurück. Legen Sie bitte alle angeführten Nachweise dem Antragsformular bei.

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Was müssen Sie tun, wenn sich die Voraussetzungen geändert haben?

Die Pflegeperson verpflichtet sich, dem Land NÖ unaufgefordert alle maßgeblichen Umstände, die zu einer Änderung des Pensionsbeitrages führen (z. B. Änderung der Anschrift, Auflösung des Pflegeverhältnisses, Geburt oder Aufnahme eines weiteren Kindes, Veränderungen in der Einkommenssituation etc.) unverzüglich mitzuteilen.

Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen bisher nicht erfüllt haben oder Ihr Ansuchen um Pensionsversicherung für Pflegeeltern von uns bereits abgelehnt wurde, sich Ihre Voraussetzungen aber geändert haben (wie z. B. geringeres Einkommen, Beendigung der Berufstätigkeit, Ende der Kinderbetreuungszeit), können Sie bei uns (neuerlich) um Pensionsversicherung für Pflegeeltern ansuchen.

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Gibt es zur Pensionsversicherung für Pflegeeltern auch ein Infoblatt?

Sämtliche Informationen zur Pensionsversicherung für Pflegeeltern haben wir für Sie im nachfolgend angeführten Informationsblatt zum Herunterladen bereitgestellt.

Informationsblatt zur Pensionsversicherung für Pflegeeltern in Niederösterreich



 

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pensionsversicherung für Pflegeeltern

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt


DSA Edeltraud Kotzina oder Gerald Zeyringer E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16456 oder 16388, Fax: 02742/9005-16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 26.05.2011