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in Niederösterreich

Pflegestellenwesen in Niederösterreich

Von einem Pflegeverhältnis spricht man, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen einer Maßnahme der vollen Erziehung ein Kind bei Pflegeeltern oder einer/einem Pflegemutter/Pflegevater unterbringt.

Pflegeelternschaft bedeutet in der Regel Elternschaft auf Zeit. Das Pflegekind wächst mit dem Bewusstsein und der realen Zugehörigkeit zu zwei Familiensystemen auf.

Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde in Pflege und Erziehung übernommen werden.

 





Wie werde ich Pflegemutter/-vater?

Pflegeeltern/-personen müssen für eine Elternschaft/Betreuungsaufgabe fähig und geeignet sein.

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:

  • Geeignete Wohnverhältnisse
  • Ausreichende finanzielle Grundlagen
  • Eignung aus medizinischer und psychologischer Sicht
  • Keine gerichtliche Verurteilungen aller in der Haushaltsgemeinschaft lebenden strafmündigen Personen
  • Altersgrenze: Der Altersunterschied zwischen der Hauptbetreuungsperson und dem Pflegekind sollte 40 Jahre nicht wesentlich überschreiten; Pflegeeltern/-personen sollten nicht jünger als 25 Jahre sein
  • Positive Grundeinstellung zum Leben
  • Positiver Entwicklungsverlauf bei eigenen Kindern 
  • Pflegekind sollte bei Aufnahme das jüngste Kind sein
  • Anzahl der Kinder: maximal vier minderjährige Kinder in einer Familie
  • Intaktes soziales Umfeld
  • Bereitschaft zu Besuchskontakten zwischen Pflegekind und dessen Eltern
  • Kooperationsbereitschaft mit sozialem Umfeld, Behörden, Schulen Beratungseinrichtungen etc.
  • Bereitschaft zu Fortbildung

 

Ausschließungsgründe:

  • Erkennbare Mängel in der Betreuung eigener Kinder
  • Ansteckende oder schwere körperliche oder psychische Erkrankungen sowie Suchtkrankheiten, geistige Behinderung
  • Vorstrafen, die das Wohl des Kindes gefährdet erscheinen lassen
  • Sonstige Gründe, die dem Wohl des Kindes nicht entsprechen würden (z. B. Paare kurz vor oder nach der Scheidung, ...)
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Wer beurteilt meine Eignung als Pflegemutter/-vater?

Die nach Ihrem Wohnsitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ist für die Durchführung des Vormerkverfahrens zuständig:

  • Sie werden beim Informationsgespräch mit der zuständigen Fachkraft für Sozialarbeit über Kriterien und Voraussetzungen zur Aufnahme in die Vormerkliste, über Inhalt und Ablauf des Vormerkverfahrens und über das Vermittlungsprozedere informiert.
  • Sie erteilen der Behörde die Ermächtigung zur Prüfung der grundsätzlichen Eignung.
  • Sie müssen

1. einen aktuellen Einkommensnachweis,

2. einen Strafregisterauszug von allen im Haushalt lebenden Personen über 14 Jahre,

3. ein ärztliches Gutachten von allen im Haushalt lebenden Personen und

4. eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für Pflegeeltern vorweisen.

  • Sie sind mit Gesprächen (auch bei Ihnen zu Hause) mit der zuständigen Fachkraft für Sozialarbeit und einer PsychologIn einverstanden.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Eignungsprüfung.
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Welche Kinder werden vermittelt?

Pflegekinder kommen meist aus schwierigen Familienverhältnissen und haben oftmals leidvolle/traumatische Erfahrungen gemacht, häufig viel Unruhe, Unterversorgung, Gewalt und zumindest einen, meist aber mehrere Beziehungsabbrüche und Trennungen erlebt. Diese Erfahrungen prägen ihr Sozial- und Bindungsverhalten im Zusammenleben.

Pflegekinder haben zwei Elternpaare. Auch wenn sie sich der Pflegefamilie zugehörig fühlen, bleiben sie ihren leiblichen Eltern verbunden. Sie haben daher aufgrund ihrer Ausgangssituation erschwerte Bedingungen für die Entwicklung ihres Selbstwertes und der Identität.

Pflegeeltern brauchen daher viel Verständnis, Geduld, Einfühlungsvermögen aber auch Wissen um und pädagogisches Geschick für die Situation ihres Pflegekindes und dessen Eltern.

Ausgehend von den Bedürfnissen und Betreuungsanforderungen eines konkreten Kindes wird eine passende Pflegefamilie/-person gesucht.

Ziel ist es, zwischen Pflegeeltern/-personen und Pflegekindern ein Verhältnis herzustellen, das dem zwischen leiblichen Eltern und Kindern nahe kommt. Die bestmögliche persönliche Entwicklung und die soziale Integration des Pflegekindes  muss gewährleistet sein.

Überwiegend werden Kinder im Kleinkind- bis Vorschulalter in Pflegefamilien vermittelt.

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Wie lange dauert die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie?

In der Regel wird bei Vermittlung eines konkreten Kindes die voraussichtliche Dauer der Unterbringung vereinbart.

Es gibt daher unterschiedliche Formen der Pflegeelternschaft:

  • Kurzfristige Pflege: bis maximal 6 Monate
  • Längerfristige, auf Dauer ausgerichtete Pflege
  • Professionelle Pflege
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Finanzieller Lastenausgleich

Den Pflegeeltern gebührt über Antrag bei Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde ein Pflegebeitrag, um Ihnen die mit der Pflege und Erziehung verbundenen Lasten zu erleichtern.


Die Höhe des Pflegebeitrages beträgt laut NÖ Pflegebeitragsverordnung der NÖ Landesregierung mit 1.1.2013 in Niederösterreich:

  • für ein Kind unter 10 Jahren: € 441,--
  • für ein Kind über 10 Jahren: € 467,--

Darüber hinaus besteht Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe durch das Finanzamt. Weiters kann das Pflegekind bei einem Pflegeelternteil krankenversichert werden.

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pflegeeltern und Pflegekinder

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt


DSA Edeltraud Kotzina E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16456, Fax: 02742/9005-16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 02.01.2013