Pflegekind & Pflegeeltern
Kinder können aus verschiedenen Gründen bei Pflegeeltern untergebracht werden. Im Gegensatz zur Adoption ist die Unterbringung eines Pflegekindes eine Erziehungsmaßnahme und daher widerrufbar. Die leiblichen Eltern des Kindes haben im Normalfall ein Besuchsrecht und können die Rückgabe des Kindes beantragen.
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pflegeeltern
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
DSA Edeltraud Kotzina E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16456, Fax: 02742/9005-16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
DSA Edeltraud Kotzina E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16456, Fax: 02742/9005-16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

