
Kinder können aus verschiedenen Gründen bei Pflegeeltern untergebracht werden. Im Gegensatz zur Adoption ist die Unterbringung eines Pflegekindes eine Erziehungsmaßnahme und daher widerrufbar. Die leiblichen Eltern des Kindes haben im Normalfall ein Besuchsrecht und können die Rückgabe des Kindes beantragen.
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