Kinderbetreuungszuschuss - Antrag
(gültig ab 1.7.2010)
Beschreibung: | Antragstellung für den NÖ Kinderbetreuungszuschuss - Ein Zuschuss für die Kinderbetreuung jener Kinder, die im Alter von 2,5 bis 3 Jahren keinen Kindergartenplatz erhalten haben. |
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Formular: | Antragsformular (pdf, 82kb) zum Herunterladen und Ausfüllen Weiters erhalten Sie kostenlose Antragsformulare auf allen Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften. |
| Voraussetzungen: |
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| Notwendige Unterlagen: |
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| Besondere Hinweise: | Der Antragsteller ist verpflichtet, unverzüglich jede Änderung in den Voraussetzungen für die Gewährung des NÖ Kinderbetreuungszuschusses dem Amt der NÖ Landesregierung, Abt. F3 anzuzeigen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist sie über Aufforderung des Familienreferates unverzüglich zurückzuerstatten. |
| Fristen: | Der Antrag muss bis zum 3. Geburtstag des Kindes in der Abteilung Allgemeine Förderung - F3 / NÖ Familienreferat (Adresse unten) eingelangt sein. |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

