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in Niederösterreich 
Eine Erwachsenenhand hält eine Kinderhand

Kinderbetreuungszuschuss - Antrag

(gültig ab 1.7.2010)

  

Beschreibung:

Antragstellung für den NÖ Kinderbetreuungszuschuss - Ein Zuschuss für die Kinderbetreuung jener Kinder, die im Alter von 2,5 bis 3 Jahren keinen Kindergartenplatz erhalten haben. 
Eine Antragstellung mittels Online-Formular ist nicht möglich. 

Formular:

Antragsformular (pdf, 82kb) zum Herunterladen und Ausfüllen
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer

Weiters erhalten Sie kostenlose Antragsformulare auf allen Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften.

Voraussetzungen:
  • das Kind hat das 30. Lebensmonat vollendet
  • das Kind hat keinen Betreuungsplatz in einem Kindergarten erhalten
  • es wird kein Kinderbetreuungsgeld des Bundes oder Förderung nach dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 bezogen
Notwendige Unterlagen:
  • ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular
  • Einkommensnachweise
  • Bestätigung der Gemeinde zu Wohnsitz, im Haushalt lebenden Familienmitglieder und keiner möglichen Betreuung im Kindergarten
Besondere Hinweise:

Der Antragsteller ist verpflichtet, unverzüglich jede Änderung in den Voraussetzungen für die Gewährung des NÖ Kinderbetreuungszuschusses dem Amt der NÖ Landesregierung, Abt. F3 anzuzeigen.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.

Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist sie über Aufforderung des Familienreferates unverzüglich zurückzuerstatten.

Fristen:

Der Antrag muss bis zum 3. Geburtstag des Kindes in der Abteilung Allgemeine Förderung - F3 / NÖ Familienreferat (Adresse unten) eingelangt sein.









WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für den Kinderbetreuungszuschuss

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat


NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 02.01.2012