Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von FAQ’s (frequently asked questions) zu dem von Ihnen gewählten Thema. Die Fragen sind untereinander mit einem kleinen Symbol gelistet. Um nähere Informationen zur entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechend Link. Sie werden dann automatisch zur Antwort auf die entsprechende Frage innerhalb der Seite weitergeleitet.
Was können Sie tun, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind misshandelt, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wird?
Schauen Sie nicht weg, sondern greifen Sie zum Schutz des Kindes ein, aber nicht überstürzt oder voreilig!
Das könnte sonst fatale Folgen haben!
Ermitteln Sie nicht selbst, sondern melden Sie Ihre Beobachtungen (schriftlich, telefonisch, persönlich, per Email) an die Jugendwohlfahrt Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Ihres Magistrates. Es ist auch eine anonyme Meldung möglich oder die Vereinbarung der Vertraulichkeit. Jeder Meldung über eine mögliche Gefährdung eines Kindes wird unverzüglich nachgegangen.
Wie kann die Jugendwohlfahrt helfen?
Der Schutz von Kindern vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt ist eine der wichtigsten Aufgaben der Jugendwohlfahrt und zugleich ein gesetzlicher Auftrag.
In den Fachgebieten der Jugendwohlfahrt an den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten arbeitet ein professionelles Team von Fachkräften für Sozialarbeit und AmtvormünderInnen.
Fachliche und soziale Kompetenz ist verbunden mit der gemeinsamen Leitidee Kinder vor Gewalt zu schützen.
Die Fachkraft für Sozialarbeit der Jugendwohlfahrt:
- nimmt Kontakt mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten und dem Kind auf und stellt den Schutz des Kindes sicher
- baut Vertrauen auf und versucht die Lage zu beruhigen und zu entschärfen (Suchen von Ressourcen)
- schätzt mögliches und unmittelbares Gefährdungspotential ein
- versucht die eigene Handlungsfähigkeit der Familienmitglieder zu stärken oder wieder herzustellen
- sucht Hilfen im sozialen Umfeld der Familie
- plant und setzt Schutz- und Hilfsmaßnahmen gemeinsam mit der Familie unter bestmöglicher Einbeziehung des Kindes/Jugendlichen
Sollte die Familie nicht die Bereitschaft bzw. die Möglichkeit haben, den Schutz des Kindes in ihrer Familie zu gewährleisten, dann hat die Jugendwohlfahrt die Aufgabe, mögliche Hilfeleistungen außerhalb der Familie auch gegen den Willen der Eltern oder Erziehungsberechtigten bei Gericht zu beantragen.
Die AmtsvormünderInnen
- beraten über familienrechtliche Angelegenheiten
- beantragen erforderlichenfalls die Wegweisung eines gewalttätigen Familienmitglieds
- beantragen erforderlichenfalls pflegschaftsgerichtliche Beschlüsse, um notwendige (= Not vom Kind abwendende) Hilfsmaßnahmen auch gegen den Willen von Eltern/Erziehungsberechtigten durchführen zu können