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in Niederösterreich

Unterhalt, Vaterschaft und Besuchsrecht

In rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten Ihres Kindes informieren und unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt an den Bezirksverwaltungsbehörden.


Nähere Informationen zu

  • Festsetzung und Eintreibung des Unterhaltes
  • Feststellung der Vaterschaft
  • Besuchsrecht
  • elterliche Rechte

erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unter http://www.help.gv.at/Content.Node/k504/Seite.5040000.html.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.



Letzte Änderung dieser Seite: 10.12.2009