Sie sind hier: Home » Gesellschaft & Soziales / Familien » Familienrechtliche Beratung » Familienrechtliche Beratung
Unterhalt, Vaterschaft und Besuchsrecht
In rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten Ihres Kindes informieren und unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt an den Bezirksverwaltungsbehörden.
Nähere Informationen zu
- Festsetzung und Eintreibung des Unterhaltes
- Feststellung der Vaterschaft
- Besuchsrecht
- elterliche Rechte
erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unter http://www.help.gv.at/Content.Node/k504/Seite.5040000.html.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Links
http://www.jugendwohlfahrt.at
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt
http://www.bmwfj.gv.at/Seiten/default.aspx
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
http://www.jugendwohlfahrt.at
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt
http://www.bmwfj.gv.at/Seiten/default.aspx
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie
hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.