Förderung zur Elternschule - Antrag
(gültig seit 1. 1. 2007)
| |
|---|---|
Beschreibung: | Antragstellung für die Förderung der NÖ Elternschule. |
Formular: | Formblatt Moduleinreichung (pdf, 54 kb) zum Herunterladen |
| Voraussetzungen: |
hat rechtzeitig (d.h. mind. drei Monate vor der ersten geplanten Veranstaltung) zu erfolgen. Dies kann z.B. mittels Formblatt Moduleinreichung (oben als Download) geschehen. Bei Einhaltung der inhaltlichen und organisatorischen Standards können die Förderungen nach Maßgabe der budgetären Mittel zugesagt werden. Mit der Förderungszusage an den Veranstalter werden dann Plakate und Handzettel übermittelt. |
| Notwendige Unterlagen: | Nach Abhaltung eines bewilligten Projektes hat der Veranstalter folgende Unterlagen der NÖ Elternschule vorzulegen:
|
| Besondere Hinweise: | Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, muss der Zuschuss vom Förderungsempfänger unverzüglich rückerstattet werden. |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
Susanne Karner, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005- 13301, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9