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Familien 
in Niederösterreich 
Eine Erwachsenenhand hält eine Kinderhand

Besonderheiten bei der Adoption von ausländischen Kindern

Es gelten grundsätzlich die Voraussetzungen wie bei der Adoption von inländischen Kindern.

Österreich ist dem  "Haager Übereinkommen" als Mitglied beigetreten.
Ist der Heimatstaat des Adoptivkindes ebenfalls Mitglied nach dem "Haager Übereinkommen" (Liste der Mitgliedsstaaten), müssen die dort normierten Regeln betreffend den Informationsaustausch zwischen den Staaten und die Auswahl des Kindes eingehalten werden.

Wenn Sie Interesse an der Adoption eines Kindes aus einem Staat, welcher dem "Haager Übereinkommen" beigetreten ist, haben, wenden Sie sich bitte nach Abschluss der Überprüfung Ihrer grundsätzlichen Eignung durch die Bezirksverwaltungsbehörde direkt an die Zentrale Behörde des Landes NÖ für Angelegenheiten der internationalen Adoptionen nach dem "Haager Übereinkommen".

Diese arbeitet mit der jeweiligen Zentralen Behörde des Heimatstaates des Adoptivkindes zusammen. Die Auswahl und Vermittlung eines Adoptivkindes obliegt der Zentralen Behörde des Heimatstaates des Adoptivkindes.

Kommt ein Kind aus einem Staat, welcher nicht dem "Haager Übereinkommen" beigetreten ist, sind Ihnen - soweit möglich - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt an den Bezirksverwaltungsbehörden bei der Abwicklung des Adoptionsverfahrens behilflich.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Auslandsadoption

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt


DSA Irene Vasik E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16371, Fax: 02742/9005-16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 04.02.2013