Adoption
Adoptionsfreigabe
Frauen, die eine Adoptionsfreigabe in Betracht ziehen, sollten am besten schon während der Schwangerschaft Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt an den Bezirksverwaltungsbehörden aufnehmen. Sie bieten Ihnen Information, Beratung und Entscheidungshilfe ohne Beeinflussung an.
Formen der Adoption
- Inkognitoadoption
Herkunftsfamilie und Adoptiveltern lernen einander nicht kennen und bleiben anonym. Es werden lediglich allgemeine Informationen über die jeweiligen Lebensumstände weitergegeben. - Halboffene Adoption
Herkunftsfamilie und Adoptiveltern lernen einander kennen, es werden aber keine Namen und Daten weitergegeben. - Offene Adoption
Herkunftsfamilie und Adoptiveltern lernen einander kennen und es werden Namen und Daten ausgetauscht.
Vorbereitung, Prüfungsverfahren, Vermittlung
Die Bezirksverwaltungsbehörde stellt über Ihr Ersuchen nach einer Prüfung Ihre Eignung als Adoptiveltern fest und teilt Ihnen die Aufnahme in die Vormerkliste geeigneter Adoptivwerber schriftlich mit.
Sie werden über die Voraussetzungen informiert und - soweit möglich - bei der Vermittlung eines Kindes sowie bei der Abwicklung des Adoptionsverfahrens unterstützt.
Ansprechpartner
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt an den Bezirksverwaltungsbehörden
und die
Zentrale Behörde des Landes NÖ für Angelegenheiten der
internationalen Adoptionen nach dem "Haager Übereinkommen" beim
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
DSA Irene Vasik
Tel. Nr.: 02742/9005-16371
Fax Nr.: 02742/9005-16120
post.gs6@noel.gv.at
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim
Verein Peter PAN - Pflege und Adoption in NÖ
Frauenhofner Straße 1 - 3
3430 Tulln
Tel. Nr. und Fax Nr.: 02272/67122
http://www.peter-pan.at/
office@peter-pan.at
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
DSA Irene Vasik E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16371, Fax: 02742/9005-16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

