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Auslandsösterreicher


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Niederösterreicher und
Österreicher im Ausland

Konsulargebührenbefreiung für Neugeborene

Ab sofort sind Amtshandlungen österreichischer Botschaften und Konsulate, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, von Konsulargebühren befreit.

Dies betrifft insbesondere die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Reisepässen.

Weitere Informationen siehe Download.

 

 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für ANÖ-Fragen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesamtsdirektion, Geschäftsstelle für ANÖ


Leiter: Peter de Martin, E-Mail: post.aoe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13488, Fax: 02742/9005-13610

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 3

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 02.02.2009