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Erhaltung des Ländlichen Wegenetzes
Förderungsgegenstand:
Gefördert wird die Erhaltung des „ländlichen Wegenetzes". Als „ländliches Wegenetz" im Sinne der Richtlinien gelten alle Straßen, außer Bundesstraßen, Landesstraßen, Forststraßen, Mautstraßen, Straßen im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z 15 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159) und Wege bei Betrieben, die der inneren Verkehrserschließung zuzurechnen sind.
Gefördert werden bauliche Instandsetzungen und Instandhaltungen des ländlichen Wegenetzes. Diese sind insbesondere:
- Instandhaltung und Erneuerung der Fahrbahndecken,
- erforderliche Verstärkungen des Tragkörpers,
- Grädern und Walzen von Schotterdecken sowie
- Sanierung von Nebenanlagen wie Gräben, Verrohrungen, etc. und Brücken.
Nicht gefördert werden die Räumung von Schnee und Eis.
Förderungswerber:
Förderungswerber sind die nach den gesetzlichen Vorschriften zur Wegeerhaltung Verpflichteten (Gemeinden, Konkurrenzen, u. dgl.).
Richtlinien für die Förderung der Erhaltung des ländlichen Wegenetzes (PDF-Datei, 61kb)
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Fragen und Beratung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Güterwege
E-Mail: post.st8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 13624, Fax: 02742/9005 DW 13890
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Güterwege
E-Mail: post.st8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 13624, Fax: 02742/9005 DW 13890
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

