Seitenbereiche:
Hauptmenü:
dunkelblauer streifen
Bereichsname:
> > > > > >
Gemeindeservice
Top menü
Standard Version | Sitemap | Kontakt | Hilfe | ein Druckersymbol
 Erweiterte Suche
Informationen für Gemeinden 
 
Blick in ein grünes Tal mit vielen Bäumen


Erhaltung des Ländlichen Wegenetzes

Erhaltungsmaßnahmen an Güterwegen

Förderungsgegenstand:
Gefördert wird die Erhaltung des „ländlichen Wegenetzes". Als „ländliches Wegenetz" im Sinne der Richtlinien gelten alle Straßen, außer Bundesstraßen, Landesstraßen, Forststraßen, Mautstraßen, Straßen im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z 15 der Straßenverkehrsordnung 1960,  BGBl. Nr. 159) und  Wege bei Betrieben, die der inneren Verkehrserschließung zuzurechnen sind.

Gefördert werden bauliche Instandsetzungen und Instandhaltungen des ländlichen Wegenetzes. Diese sind insbesondere:

  • Instandhaltung und Erneuerung der Fahrbahndecken,
  • erforderliche Verstärkungen des Tragkörpers,
  • Grädern und Walzen von Schotterdecken sowie
  • Sanierung von Nebenanlagen wie Gräben, Verrohrungen, etc. und Brücken.

Nicht gefördert werden die Räumung von Schnee und Eis.

Förderungswerber:
Förderungswerber sind die nach den gesetzlichen Vorschriften zur Wegeerhaltung Verpflichteten (Gemeinden, Konkurrenzen, u. dgl.).




Richtlinien für die Förderung der Erhaltung des ländlichen Wegenetzes (PDF-Datei, 61kb)



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Fragen und Beratung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Güterwege


E-Mail: post.st8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 13624, Fax: 02742/9005 DW 13890

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Footer


Letzte Änderung dieser Seite: 05.01.2012