Antrag zur Förderung der Erhaltung des Ländlichen Wegenetzes
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Beschreibung: | Gefördert wird die Erhaltung des „ländlichen Wegenetzes".
Nicht gefördert werden die Räumung von Schnee und Eis. |
Formular: | Antragsformular (pdf, 90kb) zum Herunterladen Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer |
| Voraussetzungen: | Gefördert werden darf nur die Erhaltung jener Wege des Ländlichen Wegenetzes die
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| Notwendige Unterlagen: | Unterlagen über die geplanten Erhaltungsmaßnahmen (zB Kostenvoranschlag) |
| Besondere Hinweise: | keine |
| Fristen: | 30. September des Vorjahres für Erhaltungsmaßnahmen des Folgejahres |
| Kosten: | keine |
| Zuständigkeit: | Fachabteilung Güterwege der NÖ Agrarbezirksbehörde |
| Fragen & Antworten (FAQ): | |
NÖ Agrarbezirksbehörde
E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 13624, Fax: 02742/9005 DW 13890
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

