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Blick in ein grünes Tal mit vielen Bäumen

Antrag zur Förderung der Erhaltung des Ländlichen Wegenetzes

 

Beschreibung:

Gefördert wird die Erhaltung des „ländlichen Wegenetzes".
Als „ländliches Wegenetz" im Sinne der Richtlinien gelten alle Straßen, außer Bundesstraßen, Landesstraßen, Forststraßen, Mautstraßen, Straßen im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z 15 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159) und Wege bei Betrieben, die der inneren Verkehrserschließung zuzurechnen sind.

Gefördert werden bauliche Instandsetzungen und Instandhaltungen des ländlichen Wegenetzes. Diese sind insbesondere:

  • Instandhaltung und Erneuerung der Fahrbahndecken,
  • erforderliche Verstärkungen des Tragkörpers,
  • Grädern und Walzen von Schotterdecken sowie 
  • Sanierung von Nebenanlagen wie Gräben, Verrohrungen, etc. und Brücken.

Nicht gefördert werden die Räumung von Schnee und Eis. 

Formular:

Antragsformular (pdf, 90kb) zum Herunterladen
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer
Voraussetzungen:

Gefördert werden darf nur die Erhaltung jener Wege des Ländlichen Wegenetzes die

  • von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können
  • ihrem baulichen Zustand nach zumindest den Verkehr mit Personenkraftwagen zulassen.
Notwendige Unterlagen:

Unterlagen über die geplanten Erhaltungsmaßnahmen (zB  Kostenvoranschlag)

Besondere Hinweise:keine 
Fristen:

30. September des Vorjahres für Erhaltungsmaßnahmen des Folgejahres

Kosten:keine
Zuständigkeit:Fachabteilung Güterwege der NÖ Agrarbezirksbehörde
Fragen & Antworten (FAQ): 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Fragen und Beratung

NÖ Agrarbezirksbehörde

E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 13624, Fax: 02742/9005 DW 13890

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 28.12.2012