Abfallwirtschaftsförderung

Ziel der Förderungsaktion im Sinne des §7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 1992 ist es, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken. 

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Förderungen:

Förderungen
FördersatzMax. Förderhöhe
WSZ-Neubau€ 5/angeschlossenem EW
Zuschlag Koop. € 30.000,-
Basisförderung € 30.000,-
€ 110.000,-
(bei 100 erreichten Punkten)
WSZ-Umbau
75% der möglichen Förderung für Neubau
€ 82.500,-
(bei 100 erreichten Punkten)
Grünschnittlagerplätze
10% der Investitionskosten
€ 30.000,-
CAF-Zertifizierung
25% der Investitionskosten
€ 4.000,-
Mob. Sammelzentrum
25% der Investitionskosten
€ 10.000,-
Geschirrmobil
25% der Investitionskosten


Im Downloadbereich finden Sie unter anderem die "Leitlinie für die Förderung von öffentlichen Wertstoffzentren", als auch ein "Informationsblatt zur Förderung von Geschirrmobilen".


Häufige gestellte Fragen zur Förderung von Wertstoffzentren

Mit dem Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsplan 2016-2020 wurde beschlossen, die Weiterentwicklung von Altstoffsammelzentren (ASZ) zu regionalen Wertstoffzentren (WSZ) und damit den Wandel hin zu einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft in NÖ voranzutreiben. Um dieses Ziel zu erfüllen, wurden mit 01.07.2017 die Grundsätze zur Förderung von Wertstoffzentren neu gestaltet.

WSZ-Neubau, WSZ-Umbau, Mobile Sammelzentren.

Kommunale Betreiber von Wertstoffzentren (Gemeinden und Gemeindeverbände). 

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992“.

Details finden Sie in der nachstehenden Leitlinie im Downloadbereich.

Wichtig ist, dass entsprechende Ansuchen vor Projektbeginn an das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt werden.

WSZ-Neubau:

Für die Errichtung von Wertstoffzentren wird eine Basisförderung von maximal  € 30.000,- gewährt. Ein Kooperationszuschlag von maximal € 30.000,-wird für eine Kooperation zur gemeinsamen Nutzung des Wertstoffzentrums zwischen mindestens  zwei Gemeinden anerkannt. Je angeschlossener EinwohnerIn wird zudem ein Förderbetrag in Höhe von € 5,- berücksichtigt (max. 10.000 EW). Die mögliche Förderhöhe eines Projekts beträgt dementsprechend bis zu € 110.000,-. Die Fördervorhaben werden nach einem Punktesystem bewertet, wobei für nicht erreichte Punkte ein prozentueller Abzug von der maximal möglichen Förderhöhe erfolgt.


WSZ-Umbau:

Bis zu 75 % der Förderung für den Neubau.


Mobiles Sammelzentrum:

25 % der Investitionskosten (max. € 10.000,-)

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes für Abfallwirtschaft

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14226
Fax: 02742/9005-14350   
Letzte Änderung dieser Seite: 6.3.2024
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