
Maßnahmen zur Erhaltung und Revitalisierung von Fließgewässern werden über die Förderschiene „Gewässerökologie" auf Grundlage des Umweltförderungsgesetzes (UFG) gefördert. Ökologische Maßnahmen die nicht gemäß UFG förderfähig sind und Vorhaben an Stillgewässern sowie flächenhafte Maßnahmen können über den NÖ Landschaftsfonds gefördert werden. Die Förderungsabwicklung und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.
Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfordert Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Oberflächengewässer. Zur Erreichung der Umweltziele hat der Bund das Umweltförderungsgesetz geändert und Fördermittel für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Förderungsrichtlinien sind mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten. Der Landesanteil der Förderung wird aus Mitteln des NÖ Wasserwirtschaftsfonds gedeckt. Das Ausmaß der Förderung für kommunale Förderungswerber beträgt max. 90 % der förderbaren Kosten. Die Mittel sind grundsätzlich nach ökologischen Prioritäten unter Berücksichtigung der Vorgaben des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes zu vergeben.
Förderungsanträge können von kommunalen Förderungswerbern (Gemeinden, Wasserverbände sowie sonstige physische und juristische Personen, die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern umsetzen) bei der Abteilung Wasserbau eingereicht werden.
Die Einreichstelle für Wettbewerbsteilnehmer (z.B. Kraftwerksbetreiber) ist die Geschäftsstelle für Energiewirtschaft (siehe Links).
Kommunale Förderungswerber
Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen an die folgende Adresse:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005/14410
Fax: 02742/9005-14325
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Detaillierte Informationen zu den Bundesförderungen für gewässerökologische Maßnahmen finden Sie auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (siehe Links).
Für gemäß UFG förderbare gewässerökologische Maßnahmen sind die Mittel der Förderschiene „Gewässerökologie" in Anspruch zu nehmen.
Förderungsanträge können von Vereinen, Projektgemeinschaften, Gemeinden, Wasserverbänden oder Einzelpersonen eingereicht werden.
Punktuelle Maßnahmen
Lineare Maßnahmen
Flächenhafte Maßnahmen
Richten Sie ein formloses Ansuchen an:
Geschäftsstelle des NÖ Landschaftsfonds
Landhausplatz 1
3109 St.Pölten
Tel.: 02742/9005-16051
Fax: 02742/9005-16580
E-Mail: post.lf6@noel.gv.at
Es unterstützen Sie in technischen und rechtlichen Fragen, sowie bei der Projekts- und Förderungsabwicklung:
Für das Industrieviertel: Dipl.Ing. Hans Rosmann, Tel. 02622/9025-10705, hans.rosmann@noel.gv.at
Für das Mostviertel: Dipl.Ing. Erich Czeiner, Tel. 02742/9005-14473, erich.czeiner@noel.gv.at
Für das Waldviertel: Dipl.Ing. Alfred Kahrer, Tel. 02982/9025-10451, alfred.kahrer@noel.gv.at
Für das Weinviertel: Dipl.Ing. Werner Rubey, Tel. 02572/9025-10660, werner.rubey@noel.gv.at
Für den Zentralraum St. Pölten: Dipl.Ing. Franz Brandstetter, Tel. 02742/9005-14446, f.brandstetter@noel.gv.at
Für Wasserrückhalte- und Erosionsschutzmaßnahmen: Dipl.Ing. Hans Katzmayer, Tel. 02742/9005-14442, hans. katzmayer@noel.gv.at