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Informationen für Gemeinden

Förderung von Renaturierungsmaßnahmen
an Fließgewässern

Maßnahmen zur Erhaltung und Revitalisierung von Fließgewässern werden  über die Förderschiene „Gewässerökologie" auf Grundlage des Umweltförderungsgesetzes (UFG) gefördert. Ökologische Maßnahmen die nicht gemäß UFG förderfähig sind und Vorhaben an Stillgewässern sowie flächenhafte Maßnahmen können über den NÖ Landschaftsfonds gefördert werden. Die Förderungsabwicklung und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.



Förderung Gewässerökologie
gem. Umweltförderungsgesetz (UFG)

Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfordert Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Oberflächengewässer. Zur Erreichung der Umweltziele hat der Bund das Umweltförderungsgesetz geändert und Fördermittel für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Förderungsrichtlinien sind mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten. Der Landesanteil der Förderung wird aus Mitteln des NÖ Wasserwirtschaftsfonds gedeckt. Das Ausmaß der Förderung für kommunale Förderungswerber beträgt max. 90 % der förderbaren Kosten. Die Mittel sind grundsätzlich nach ökologischen Prioritäten unter Berücksichtigung der Vorgaben des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes zu vergeben.


Wer kann Förderungsanträge stellen?

Förderungsanträge können von kommunalen Förderungswerbern (Gemeinden, Wasserverbände sowie sonstige physische und juristische Personen, die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern umsetzen) bei der Abteilung Wasserbau eingereicht werden.
Die Einreichstelle für Wettbewerbsteilnehmer (z.B. Kraftwerksbetreiber) ist die Geschäftsstelle für Energiewirtschaft (siehe Links).


Was kann gefördert werden?

        Kommunale Förderungswerber

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit im Hinblick auf Fischwanderungen (z.B. Beseitigung von Querbauwerken, Errichtung von Fischaufstiegshilfen ...)
  • Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (z.B. Verbesserung der Breiten- und Tiefenvarianz, Wiederherstellung von natürlichen Sohlverhältnissen ...)
  • Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten im Zusammenhang mit den Maßnahmen

Wie kommen Sie zur Förderung?

Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen an die folgende Adresse:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005/14410
Fax: 02742/9005-14325
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at


Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Bundesförderungen für gewässerökologische Maßnahmen finden Sie auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (siehe Links).



Förderung aus Mitteln des NÖ Landsschaftsfonds

Für gemäß UFG förderbare gewässerökologische Maßnahmen sind die Mittel der Förderschiene „Gewässerökologie" in Anspruch zu nehmen.


Wer kann Förderungsanträge stellen?

Förderungsanträge können von Vereinen, Projektgemeinschaften, Gemeinden, Wasserverbänden oder Einzelpersonen eingereicht werden.


Was kann gefördert werden?

Punktuelle Maßnahmen 

  • Beseitigung von ökologischen Beeinträchtigungen (z.B. Absturz- und Einbindungsbauwerke)
  • Errichtung von Fischaufstiegshilfen
  • Dotationen von Gerinnen und Altarmen

Lineare Maßnahmen

  • Strukturmaßnahmen im Gewässer und am Ufer (Verbesserung der Breiten- und Tiefenvarianz)
  • Wiederherstellung von natürlichen Sohlverhältnissen
  • Anlage von Gewässerbegleitstreifen (Pufferzone, Rückzugsgebiet, ...)

Flächenhafte Maßnahmen

  • Wiederherstellung von Vernässungsflächen
  • Kulturartenänderung im Hochwasserabflussbereich
  • Schaffung und gewässerkonforme Betreuung von Überflutungsflächen
  • Grundankauf
  • Wasserrückhalt und Erosionsschutz

Wie kommen Sie zur Förderung?

Richten Sie ein formloses Ansuchen an:

Geschäftsstelle des NÖ Landschaftsfonds
Landhausplatz 1
3109 St.Pölten
Tel.: 02742/9005-16051
Fax: 02742/9005-16580
E-Mail: post.lf6@noel.gv.at



Ansprechpartner der Abteilung Wasserbau

Es unterstützen Sie in technischen und rechtlichen Fragen, sowie bei der Projekts- und Förderungsabwicklung:

Für das Industrieviertel: Dipl.Ing. Hans Rosmann, Tel. 02622/9025-10705, hans.rosmann@noel.gv.at

Für das Mostviertel: Dipl.Ing. Erich Czeiner, Tel. 02742/9005-14473, erich.czeiner@noel.gv.at

Für das Waldviertel: Dipl.Ing. Alfred Kahrer, Tel. 02982/9025-10451, alfred.kahrer@noel.gv.at

Für das Weinviertel: Dipl.Ing. Werner Rubey, Tel. 02572/9025-10660, werner.rubey@noel.gv.at

Für den Zentralraum St. Pölten: Dipl.Ing. Franz Brandstetter, Tel. 02742/9005-14446, f.brandstetter@noel.gv.at

Für Wasserrückhalte- und Erosionsschutzmaßnahmen: Dipl.Ing. Hans Katzmayer, Tel. 02742/9005-14442, hans. katzmayer@noel.gv.at




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau


E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410, Fax: 02742/9005-14325

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 26.05.2010