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Informationen für Gemeinden

Richtlinie für die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau ab 1.1.2011

Aufgrund der neuen Rechtslage war die Änderung der Richtlinie über die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau notwendig. Die neue Richtlinie ist ab 1.1.2011 gültig.

Die neue Richtlinie finden sie hier

 Niederschrift über die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau

Folder - Feuerpolizeiliche Beschau




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz


E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13352, Fax: 02442/9005-13520

3430 Tulln, Langenlebarner Strasse 106

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 21.03.2011