Schul- und Heimbeihilfen für landwirtschaftliche Fachschüler
Die Schülerinnen und Schüler an Land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen können über Antrag bei Erfüllung der gesetzlichen Anspruchvoraussetzungen eine Schulbeihilfe erhalten.
Jene Schülerinnen und Schüler, die im Internat wohnen, können ab der 10. Schulstufe neben der Heimbeihilfe auch die Schulbeihilfe beantragen. Zu Schulbeginn erhalten die Jugendlichen in der Schule entsprechende Antragsformulare und Merkblätter. Die Klassenvorstände unterstützen die Eltern und Schüler bei der Antragserstellung. Durch die Schule werden die gesammelten Anträge an die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung weitergeleitet.
Auskünfte darüber erteilen die
landwirtschaftlichen Fachschulen
und die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung
Frau Maria Pell
3430 Tulln, Frauentorgasse 72-74 Tel.: 02272/9005-16638
E-Mail: post.lf2@noel.gv.at
Allgemeine Auskünfte zum Thema Schülerbeihilfe erhalten sie auch beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
und unter
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/45/Seite.450100.html

