
Nein. Die NÖ Bildungsförderung wird grundsätzlich nur dem in Punkt 1 der Richtlinien genannten Personenkreis gewährt (ArbeitnehmerInnen, WiedereinsteigerInnen nach Kinderkarenz, etc...)
Die NÖ Bildungsförderung wird nur nach Bestätigung des Kursinstituts, dass die Kurskosten bezahlt und der Kurs besucht wird bzw. worden ist, gewährt.
Kursinstitute, der Zertifizierungen wegen Zeitablaufs nicht mehr gültig ist, können in einer Übergangsphase weiterhin anerkannt werden (Liste, PDF, 42 kb).
Auf dieser Liste (PDF, 42 kb) oder einfach bei Ihrem Kursinstitut nachfragen.
Die NÖ Bildungsförderung fördert nur die tatsächlichen Kurskosten. Alle sonstigen Kosten, die durch den Kursbesuch entstehen, müssen KursteilnehmerInnen selbst tragen.
Nein. Es werden nur Weiterbildungskurse aus dem Arbeitsbereich gefördert, in dem der (die) Antragsteller(in) zum Zeitpunkt der Antragstellung tätig ist („berufs-spezifische Kurse").
Diese werden nur dann gefördert, wenn sie nicht mit einem akademischen Grad abschließen. Die NÖ Bildungsförderung fördert nur die Weiterbildung in Form von berufsspezifischen Weiterbildungskursen.
Von Ausbildung bzw. Umschulung spricht man dann, wenn nach der Schulungsmaßnahme ein anderes Berufsbild als zuvor ausgeübt wird (z. B. Pflegehelfer, nach der Ausbildung Laborgehilfe).
Die Berufsbilder werden in vielen Fällen gesetzlich geregelt. Ein Hinweis auf ein neues (anderes) Berufsbild ist oft auch die Anwendung eines anderen Gehaltsschemas nach der Schulungsmaßnahme.