Wohnzuschuss Modell 2009
123456
3) Wer kann Wohnzuschuss Modell 2009 beantragen?
- Der/Die Förderungswerber muss/müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder gleichgestellt sein (=Staatsangehörige eines anderen EWR Mitgliedstaates, Personen, denen Asyl gewährt wurde).
- der/die Antragsteller muss/müssen in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz haben; bei Ehepartnern oder Lebenspartnern muss für beide Teile diese Voraussetzung zutreffen.
Um Wohnzuschuss kann angesucht werden:
- wenn bei dem geförderten Objekt die Errichtung gefördert wurde:
ab der nachweislichen Benutzbarkeit - wenn bei dem geförderten Objekt die Sanierung gefördert wurde:
bei der Wohnungssanierung: ab Zusicherung der Objektförderung
jedenfalls muss die Rückzahlung des Förderungsdarlehens oder der Ausleihung bereits anrechenbar sein, wie z.B. frühestens 6 Monate vor erster Fälligkeit bei halbjährlicher dekursiver Tilgung
Der Wohnzuschuss kann nur für ein Förderungsobjekt bewilligt werden.
Diese Form der Unterstützung kann gewährt werden, wenn Ihre Wohnung nach einer der folgenden Bestimmungen gefördert ist:
- eine Objektförderung
a) aufgrund des von der NÖ Landesregierung am 11. Juni 1991 beschlossenen "Sonderwohnbauprogramms für sozial bedürftige Wohnungssuchende"
b) aufgrund der von der NÖ Landesregierung am 26. Jänner 1993 und am 2. Juli 1993 (Mehrfamilienwohnhaus-Althaussanierung) gemäß § 55 NÖ WFG in Verbindung mit dem § 9 NÖ Wohnungsförderungsverordnung 1990 beschlossenen Sonderaktion und den dazugehörigen Änderungen
c) nach den Richtlinien zu den Förderungsmodellen MH-NEU, MHAS-NEU
d) nach dem NÖ WFG 2005, Abschnitt VI und VII der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005
zugesichert worden ist und
- der Beginn des Nutzungsverhältnisses nach dem 30. Juni 2009 lag. Ausschlaggebend ist das Datum des Abschlusses des Nutzungsvertrages (Anwartschafts-, Miet-, Kaufvertrag, u.ä.). Eintrittsrechte in bestehende Verträge werden nur innerhalb von (Ehe)Partnerschaften anerkannt.
NÖ Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Druckbroschüre (pdf, 1666.8 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

