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Wohnzuschuss Modell 2009

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ThemaSeite
1) Überblick und Antrag 1
2) Allgemeines 2
3) Wer kann Wohnzuschuss Modell 2009 beantragen? 3
4) Errechnung des Familieneinkommens 4
5) Erklärung für die Errechnung der Förderungshöhe - GÜLTIG AB 01.01.2012! 5
6) Wann und Wie erfolgt die Auszahlung? 6

1) Überblick und Antrag

Die Subjektförderung als Zuschuss zum Aufwand für das Wohnen in Reihenhäusern, Wohnungen (Eigentums-, Miet-, Genossenschafts-, Dienstnehmerwohnungen) sowie in Wohnheimen, die für die Altersversorgung oder für behinderte oder sozial bedürftige Menschen dienen, wird zuerkannt, wenn die Förderung für die Errichtung oder die Sanierung des Gebäudes ab 1993 erfolgte.

Der Wohnzuschuss "Modell 2009" gilt für geförderte Wohnungen im großvolumigen Wohnungsbau bzw. in der Wohnungssanierung über die Nutzungsverträge (Anwartschafts-, Miet-, Kaufverträge, usw.) ab 01.07.2009 geschlossen wurden. Sollte die tatsächliche Nutzung der Wohnung früher begonnen haben (Datum der Hauptwohnsitzmeldung) gilt dieses Datum.


Wohnzuschuss 2009 Berechnung (PDF-Datei, 45kb)

Berechnung des Wohnzuschusses Modell 2009





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

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Letzte Änderung dieser Seite: 10.02.2012