Wohnzuschuss Modell 2009
123456
1) Überblick und Antrag
Die Subjektförderung als Zuschuss zum Aufwand für das Wohnen in Reihenhäusern, Wohnungen (Eigentums-, Miet-, Genossenschafts-, Dienstnehmerwohnungen) sowie in Wohnheimen, die für die Altersversorgung oder für behinderte oder sozial bedürftige Menschen dienen, wird zuerkannt, wenn die Förderung für die Errichtung oder die Sanierung des Gebäudes ab 1993 erfolgte.
Der Wohnzuschuss "Modell 2009" gilt für geförderte Wohnungen im großvolumigen Wohnungsbau bzw. in der Wohnungssanierung über die Nutzungsverträge (Anwartschafts-, Miet-, Kaufverträge, usw.) ab 01.07.2009 geschlossen wurden. Sollte die tatsächliche Nutzung der Wohnung früher begonnen haben (Datum der Hauptwohnsitzmeldung) gilt dieses Datum.
Wohnzuschuss 2009 Berechnung (PDF-Datei, 45kb)
Berechnung des Wohnzuschusses Modell 2009
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Downloads
NÖ Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Druckbroschüre (pdf, 1666.8 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
NÖ Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG 2005) (pdf, 63 KB)
Druckbroschüre (pdf, 1666.8 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Richtlinien2011UndBeilagen_bis Ende 2011 (pdf, 357.3 KB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A