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Wohnbeihilfe

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ThemaSeite
1) Überblick und Antrag 1
2) Allgemeines 2
3) Wer kann Wohnbeihilfe beantragen? 3
4) Errechnung des Familieneinkommes 4
5) Errechnung der Förderungshöhe 5
6) Wann und Wie erfolgt die Auszahlung? 6

1) Überblick und Antrag

Die Errichtung oder Sanierung eines Eigenheimes stellt immer - auch nach erhaltener Förderung - eine gewaltige finanzielle Belastung dar. In Niederösterreich gibt es daher die Möglichkeit, zusätzlich eine Wohnbeihilfe bzw. Wohnzuschuss zu beantragen. Der Wohnzuschuss kann berücksichtigt werden, wenn Sie nach 1993 eine Förderung beantragt haben, die Wohnbeihilfe kommt in den Jahren davor zu tragen.

Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an die Wohnbauhotline 02742/22133, Fax : 02742/9005-15800 
E-Mail: wohnbau@noel.gv.at

oder

Kontaktadresse: post.f2auskunft@noel.gv.at







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Wohnungsförderung --> Wohnbauförderung


E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14377

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

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Letzte Änderung dieser Seite: 15.02.2012