
Förderungen für Wohnungssanierungen werden für Objekte im Eigentum natürlicher Personen mit einer zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500m² oder im Eigentum juristischer Personen zuerkannt.
Hinweis: Bei Gebäuden, an denen Wohnungseigentum begründet ist, wird jedenfalls die Sanierung von Allgemeinbereichen im Zuge dieser Förderung abgewickelt.
Bitte wählen Sie aus den verfügbaren Beiträgen:
Für Objekte im Eigentum von natürlichen Personen mit einer zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500m² oder im Eigentum juristischer Personen > mehr
Geförderte und nicht geförderte Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wohnungssanierung > mehr
Übergangsbestimmungen und Ermittlung der Förderungshöhe im bisherigen Förderungsmodell > mehr
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Ermittlung der Förderungshöhe im neuen Förderungsmodell sowie erhaltenswerter historischer Gebäude > mehr
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Hier finden Sie grundlegende Schritte vom Ansuchen bis zur Endabrechnung > mehr
Ansprechpersonen für Fragen im Bereich der Wohnungssanierung > mehr
Hilfestellung, Information und Interpretation zur OIB Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ und dem zugehörigen Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäude“. > mehr