Aktuelles in der Wohnungsförderung
I. Die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 wurden im Bereich der Wohnraumsanierung durch einen Beschluss der NÖ Landesregierung vom 22. Juni 2010 abgeändert.
Im Bereich Eigenheimsanierung der Wohnungsförderung wird daher ab 1.7.2010 die Förderleistung wie folgt gestaltet:
• Zuschuss zu einer Ausleihung
Die Förderung besteht in der Zuerkennung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den Annuitäten von Ausleihungen, die für Sanierungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Zuschüsse werden auf die Dauer von 10 Jahren nunmehr in der Höhe von jährlich 4 % (statt bisher 5 %) zuerkannt. Die Zinsentwicklung ist auf einem sehr niedrigen Niveau und erreicht im Jahre 2010 im Mittel 3,5% bis 4% für die Kreditvergabe.
Erbrachte Eigenleistungen des Förderungswerbers können bei der Bemessung der förderfähigen Gesamtkosten nicht mehr berücksichtigt werden.
• Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss - NÖ Sanierungsbonus
Sie haben die Wahlmöglichkeit - als Alternative zum Darlehenszuschuss - bei einer thermischen Gesamtsanierung (dokumentiert mit Energieausweis) für Einreichungen von 1.1.2010 bis 31.12.2010 .
Grundsätzlich können 30 % der anerkennbaren Sanierungskosten bis zu einem Maximalbetrag von € 12.000,-- als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt werden.
Details siehe § 17 Absatz 2 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005.
(Weiterführende Informationen » downloads)
Die neuen Informationen, die Förderungsbroschüre sowie das dazugehörige Ansuchen finden Sie im
» Informationsartikel.
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II. Die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 wurden im Bereich der Photovoltaik durch einen Beschluss der NÖ Landesregierung vom 29. Juni 2010 abgeändert.
Die neuen Informationen, die Förderungsbroschüre sowie das dazugehörige Ansuchen finden Sie im
» Informationsartikel
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III. Durch eine Änderung des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 2005 entfällt ab 1.1.2011 die Befreiung von der Grundsteuer.
Für diese kann ab 2011 nur dann angesucht werden, wenn eine Zusicherung des Wohnbauförderungsdarlehens vorliegt und für das Eigenheim bis zum 31.12.2010 die Fertigstellungsmeldung von der Gemeinde gegeben ist.
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 (PDF-Datei, 1667kb)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline: E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14050
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a