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Gestaltungsbeirat und Architektur- und Planungsauswahlverfahren

Für Ansuchen um Wohnungsbau gelten folgende Voraussetzungen:

  • Bauvorhaben bis 29 Wohneinheiten haben zur Voraussetzung, dass sie durch den Gestaltungsbeirat begutachtet wurden.
  • Bauvorhaben ab 30 Wohneinheiten haben zur Voraussetzung, dass vor Einreichung ein Architektur- und Planungsauswahlverfahren durchgeführt wurde.

Detailliertere Informationen sowohl zur Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat als auch betreffend die Durchführung eines Architektur- und Planungsauswahlverfahrens erhalten Sie im Leitfaden zum Gestaltungsbeirat, welchen Sie online als PDF-Dokument abrufen können.


Der Gestaltungsbeirat besteht aus 5 Mitgliedern

Weiters sollte der Planer des Projektes für den Dialog mit der Jury an der Sitzung des Gestaltungsbeirates teilnehmen.

Die Auflistung der Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates (Beilage A zum Leitfaden - Vorsitzende) sowie der Mitglieder des Beurteilungsgremiums (Beilage B zum Leitfaden - Architektenpool) finden Sie ebenfalls online .

Für eine Behandlung durch den Gestaltungsbeirat ist eine CD mit folgendem Inhalt vorzulegen:

Sämtliche Unterlagen sollen in Form einer einzigen PDF-Datei mit einer maximalen Größe von 10 MB vorgelegt werden.

Die CD, das Datenblatt,sowie das Informationsblatt (Beilage C zum Leitfaden - Informationsblatt; verfügbar unter Downloads) welches original unterfertigt wird, übermitteln Sie bitte auf dem Postweg an folgende Adresse:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung - Gestaltungsbeirat
Landhausplatz 1, Haus 7a
3109 St. Pölten

Sämtliche Eingaben auf elektronischem Wege richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: wb.gestaltungsbeirat@noel.gv.at

Wir weisen darauf hin, dass bei Ansuchen zur Behandlung im Gestaltungsbeirat eine Vorlaufzeit von ca. 3 Wochen zu berücksichtigen ist.