Vorbildliches Bauen in Niederösterreich

Einreichungen für die 60. Ausschreibung im Jahr 2025 sind vom 01. Jänner 2025 bis 31. März 2025 ausschließlich in digitaler Form möglich.


Plakette Vorbildlicher Bau

Der Wettbewerb „Verleihung von Anerkennungen für vorbildliche Bauten im Land Niederösterreich" wird auf Grund eines Beschlusses der NÖ Landesregierung seit dem Jahr 1955 durchgeführt und ist der älteste Baupreis Niederösterreichs. 

Nach einer jährlichen Ausschreibung können Objekte jeder Art wie Neu-, größere Zu- und Umbauten aus den Bereichen Hoch- und Ingenieurbauten, wie z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Betriebsstätten und Industrieobjekte, öffentliche Gebäude, Verkehrs- und Wasserbauten, die in NÖ realisiert wurden, von Architektinnen/Architekten, Ingenieurkonsulentinnen/Ingenieurkonsulenten oder Baumeisterinnen/Baumeistern eingereicht werden.

Um eine Auszeichnung zu erlangen, müssen folgende Kriterien in vorbildlicher Weise erfüllt sein:

  • Gestaltung (Einfügung in das Stadt- und Landschaftsbild, äußere und innere Gestaltung, räumliche Lösung)
  • Funktionalität (technische und nutzerorientierte Eignung)
  • Konstruktion (werk- und detailgerechte Ausführung, innovative Lösung, Nachhaltigkeit)

Die Jury unter dem Vorsitz der Landeshauptfrau, die den Vorsitz an den NÖ Baudirektor/die NÖ Baudirektorin übertragen kann, setzt sich aus zwei Architektinnen/Architekten, einer Ingenieurkonsulentin/einem Ingenieurkonsulenten für Bauwesen, einer Baumeisterin/einem Baumeister sowie je einem/einer Amtssachverständigen für Bautechnik sowie für Natur- und Landschaftsschutz zusammen.

Als Anerkennung erhalten die Planerinnen/die Planer der ausgezeichneten Bauwerke eine Urkunde sowie die Bauherrinnen/die Bauherren eine Plakette.


Das Land Niederösterreich wird im Jahr 2025 wieder Bauprojekte als "Vorbildlicher Bau in NÖ" auszeichnen. 

Es können Objekte jeder Art wie Neu-, größere Zu- und Umbauten aus den Bereichen Hoch- und Ingenieurbauten, wie z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Betriebsstätten und Industrieobjekte, öffentliche Gebäude, Verkehrs- und Wasserbauten, die in Niederösterreich realisiert wurden, von Architektinnen/Architekten, Ingenieurkonsulentinnen/Ingenieurkonsulenten oder Baumeisterinnen/Baumeistern eingereicht werden.

Die Bauten müssen bis zum 31. Dezember 2024 fertig gestellt worden sein. Die Fertigstellung darf jedoch nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Bewerbungen können vom 01. Jänner bis 31. März 2024 beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeiner Baudienst, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • ausgefülltes und unterfertigtes Einreichformular
  • Zustimmung der Bauherrin/des Bauherrn für die Bewerbung
  • Einreichpläne
  • Baubeschreibung (Lage, Konstruktion, Ausstattung)
  • aussagekräftige Fotos (Innen- und Außenaufnahmen) des fertigen Objekts
  • Baubehördliche Baubewilligung
  • Fertigstellungsmeldung
  • sämtliche Einzelunterlagen zusätzlich als Sammel-PDF für die Jurysitzung

Erforderliches Dateiformat und Dateigröße

  • Pläne im pdf-Format
  • geeignetes Bildmaterial im jpeg-Format maximal 5 MB pro Foto

Das ausgefüllte und unterschriebene Einreichformular inklusive der erforderlichen Beilagen ist ausschließlich in digitaler Form über das Online-Formular „Allgemeines Anbringen“ hochzuladen. Wählen Sie als Dienststelle „Abteilung Allgemeiner Baudienst“ aus.

Sollte die gesamte Datenmenge der Einreichunterlagen 10 MB überschreiten, ersuchen wir um Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen mittels WeTransfer an post.bd1@noel.gv.at

Die eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Landes Niederösterreich über.

Eine Fachjury unter Leitung des NÖ Baudirektors/der NÖ Baudirektorin beurteilt die eingereichten Bauwerke. Die Verleihung der Anerkennungen findet im Herbst 2025 statt.

Das Einreichformular für die 60. Einreichung finden Sie ab 01. Jänner 2025 bei den Downloads am Ende dieser Seite. 

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Vorbildliches Bauen in NÖ

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeiner Baudienst
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.bd1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16223
Fax: 02742/9005-14670
Letzte Änderung dieser Seite: 2.4.2024
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